Informationen zu Kosten und Abrechnung Sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt Ihres Kindes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die vollen Kosten. Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich bitte zuvor, welche Hebammenleistungen erstattungsfähig sind. Leistungen:
Während der Schwangerschaft:
Beratung, persönlich und fernmündlich
Hilfe
bei Beschwerden
Schwangerenvorsorge
Geburtsvorbereitung
Wochenbettbetreuung:
Während der ersten 10 Tage nach der Geburt tägliche Hausbesuche
Nachbetreuung:
vom 10. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt 8 Hausbesuche zusätzlich 8 telefonische Beratungen
Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten auch fernmündlich während der gesamten Stillperiode