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Informationen zu Kosten und Abrechnung
Sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt Ihres Kindes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die vollen Kosten. Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich bitte zuvor, welche Hebammenleistungen erstattungsfähig sind. Leistungen:

Während der Schwangerschaft:
  • Beratung, persönlich und fernmündlich
  • Hilfe bei Beschwerden
  • Schwangerenvorsorge
  • Geburtsvorbereitung


  • Wochenbettbetreuung:
  • Während der ersten 10 Tage nach der Geburt tägliche Hausbesuche


  • Nachbetreuung:
  • vom 10. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt 8 Hausbesuche zusätzlich 8 telefonische Beratungen
  • Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten auch fernmündlich während der gesamten Stillperiode


  • Rückbildungsgymnastik:
  • insgesamt 10 Stunden (Gruppe)
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